§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
(1) Anbieter des MedYourWay Creator-Programms ist die Enwifa-MedEdu UG (haftungsbeschränkt) Schröderstraße 4A 69120 Heidelberg Vertreten durch: Philemon Enxing Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 750582 E-Mail: info@medyourway.de nachfolgend „MedYourWay“. (2) Diese Teilnahmebedingungen regeln das Verhältnis zwischen MedYourWay und den am Creator-Programm teilnehmenden Personen (nachfolgend „Creator“).
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Teilnahmeberechtigt ist, wer a) das 18. Lebensjahr vollendet hat, b) seinen Wohnsitz in Deutschland hat, c) über eine eigene Veröffentlichungsmöglichkeit verfügt, über die er eigenverantwortlich bestimmt – etwa einen Social-Media-Kanal, einen Blog, einen Podcast, eine Website oder eine Anzeige. (2) Die Teilnahme ist höchstpersönlich. Eine Übertragung der Teilnahme oder des Creator-Codes auf Dritte ist ausgeschlossen. (3) Fällt eine Voraussetzung nach Absatz 1 nachträglich weg, teilt der Creator dies MedYourWay unverzüglich mit.
§ 3 Bewerbung, Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Creator bewirbt sich über das auf der Webseite bereitgestellte Formular. (2) Ein Anspruch auf Aufnahme in das Creator-Programm besteht nicht. MedYourWay entscheidet nach freiem Ermessen und ist nicht verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen. (3) Der Vertrag kommt zustande, wenn MedYourWay die Bewerbung in Textform annimmt und dem Creator einen Creator-Code zuteilt. (4) Der Creator versichert, dass seine Angaben im Bewerbungsformular wahrheitsgemäß und vollständig sind. Änderungen teilt er unverzüglich mit.
§ 4 Gegenstand des Programms
(1) MedYourWay stellt dem Creator einen persönlichen Creator-Code zur Verfügung. Neukunden, die diesen Code beim Erwerb des Produkts „MedYourWay Premium“ als Einmalkauf angeben, erhalten einen Preisnachlass von 10 % auf dessen regulären Preis. (2) Der Creator-Code gilt ausschließlich für den Einmalkauf von „MedYourWay Premium“. Auf Abonnements sowie auf sonstige Produkte und Leistungen von MedYourWay ist er nicht anwendbar. Für den Leistungsumfang von „MedYourWay Premium“ gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MedYourWay in der jeweils geltenden Fassung. (3) Der Creator entscheidet frei, ob, wann, wie oft, in welchem Format und mit welchem Inhalt er auf MedYourWay hinweist und seinen Code verbreitet. Eine Verpflichtung zur Erstellung oder Veröffentlichung von Inhalten besteht nicht. (4) MedYourWay erteilt keine Vorgaben zu Inhalt, Gestaltung, Umfang oder Häufigkeit von Veröffentlichungen und nimmt keine Abnahme oder Freigabe von Inhalten vor. Die Pflichten nach § 8 bleiben unberührt; sie beschränken den Creator lediglich in dem, was er nicht tun darf, und begründen keine Vorgabe darüber, welche Inhalte er erstellt. (5) MedYourWay kann dem Creator unverbindliches Informationsmaterial über die App zur Verfügung stellen (etwa Screenshots, Funktionsübersichten oder Logos). Eine Verpflichtung zur Verwendung besteht nicht. (6) Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit oder Laufzeit des Creator-Codes besteht nicht. § 11 bleibt unberührt.
§ 5 Vergütung
(1) Der Creator erhält für jeden über seinen Creator-Code zustande gekommenen Einmalkauf von „MedYourWay Premium“ einen Festbetrag von 5,00 Euro brutto. Für Abonnements und sonstige Produkte entsteht kein Vergütungsanspruch. (2) Die Vergütung entsteht ausschließlich erfolgsabhängig. Ein Anspruch auf eine vom Verkaufserfolg unabhängige Vergütung, auf Aufwendungsersatz oder auf ein Fixhonorar besteht nicht. (3) Der Vergütungsanspruch entsteht, sobald a) der Kauf über den Creator-Code abgeschlossen wurde, b) der Kaufpreis vollständig bei MedYourWay eingegangen ist und c) die Widerrufs- bzw. Rückgabefrist abgelaufen ist, ohne dass der Kunde widerrufen oder eine Erstattung erhalten hat. (4) Wird ein Kauf nachträglich widerrufen, rückabgewickelt oder erstattet, entfällt der Vergütungsanspruch. Bereits abgerechnete Beträge werden mit der nächsten Abrechnung verrechnet. (5) Nicht vergütet werden Käufe, die a) der Creator selbst oder ein mit ihm im selben Haushalt lebender Angehöriger getätigt hat, b) unter Verstoß gegen § 8 zustande gekommen sind, oder c) auf einer missbräuchlichen oder automatisierten Verwendung des Codes beruhen. (6) Maßgeblich für die Zuordnung eines Kaufs zu einem Creator-Code ist die Erfassung im System von MedYourWay. Mit jeder Abrechnung teilt MedYourWay dem Creator für den Abrechnungszeitraum mit: die Anzahl der zugeordneten vergütungsfähigen Käufe, die Anzahl der nach Absatz 4 entfallenen Käufe sowie den daraus resultierenden Betrag. Angaben zu den kaufenden Personen werden nicht mitgeteilt.
§ 6 Abrechnung im Gutschriftverfahren
(1) Die Parteien vereinbaren, dass MedYourWay über die Vergütung im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 UStG abrechnet. MedYourWay erstellt die Abrechnung; der Creator stellt keine eigene Rechnung. (2) Die Abrechnung erfolgt monatlich jeweils zum 10. des Folgemonats für den abgelaufenen Kalendermonat. Die Gutschrift wird dem Creator als PDF per E-Mail an die zuletzt mitgeteilte Adresse übermittelt. Der Creator stimmt der elektronischen Übermittlung zu. (3) Eine Auszahlung erfolgt, sobald das Guthaben des Creators 25 Euro erreicht. Wird der Betrag nicht erreicht, wird das Guthaben in den nächsten Abrechnungszeitraum übertragen. Bei Beendigung des Vertrags wird das Guthaben unabhängig von dieser Grenze ausgezahlt, sofern die Voraussetzungen nach Absatz 4 vorliegen. (4) Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Creator MedYourWay die für die Gutschrift erforderlichen Angaben vollständig mitgeteilt hat, insbesondere vollständigen Namen, Anschrift, Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, seinen umsatzsteuerlichen Status sowie eine auf ihn lautende Bankverbindung. Bis zum Vorliegen dieser Angaben läuft der Vergütungsanspruch auf, wird aber nicht ausgezahlt. (5) Der Creator kann der Gutschrift innerhalb von 14 Tagen nach Zugang in Textform widersprechen. Widerspricht er, verliert die Gutschrift insoweit ihre Wirkung als Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 3 UStG); die Parteien wirken auf eine Klärung hin. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Gutschrift als anerkannt. Auf diese Wirkung wird in jeder Gutschrift ausdrücklich hingewiesen. (6) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Widerspruchsfrist auf die vom Creator angegebene Bankverbindung. Etwaige Gebühren der kontoführenden Bank des Creators trägt dieser.
§ 7 Steuern und Abgaben
(1) Der Creator ist für die Versteuerung seiner Einnahmen sowie für die Erfüllung sämtlicher ihn betreffenden steuer-, gewerbe- und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. MedYourWay führt keine Steuern oder Sozialabgaben für den Creator ab. (2) Der Creator teilt MedYourWay vor der ersten Auszahlung mit, ob er die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmt oder der Regelbesteuerung unterliegt. Er teilt eine Änderung dieses Status unverzüglich mit. (3) Erweisen sich die Angaben des Creators nach Absatz 2 als unzutreffend, stellt der Creator MedYourWay von daraus resultierenden Steuernachforderungen, Zinsen und Säumniszuschlägen frei. (4) Der Creator versichert, dass er die Tätigkeit nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausübt und insoweit Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist. (5) Beeinträchtigt der Creator die Auszahlung dadurch, dass er trotz Aufforderung keine oder unzutreffende Angaben nach § 6 Abs. 4 macht, ruht der Auszahlungsanspruch, bis die Angaben vorliegen.
§ 8 Pflichten des Creators
(1) Kennzeichnung. Der Creator kennzeichnet jede Veröffentlichung, in der er MedYourWay oder seinen Creator-Code erwähnt, eindeutig und für den Durchschnittsnutzer auf den ersten Blick erkennbar als Werbung. Die Kennzeichnung erfolgt zu Beginn des Beitrags in deutscher Sprache, etwa durch den Hinweis „Werbung“ oder „Anzeige“, zusätzlich zu etwaigen plattformeigenen Kennzeichnungsfunktionen. (2) Keine irreführenden Angaben. Der Creator macht keine unzutreffenden oder irreführenden Angaben über MedYourWay, insbesondere nicht über Funktionsumfang, Preis oder Konditionen. Unzulässig sind insbesondere Aussagen, die einen bestimmten Erfolg im Test für medizinische Studiengänge, ein bestimmtes Testergebnis oder die Vergabe eines Studienplatzes in Aussicht stellen oder nahelegen. (3) Keine rechtswidrigen Inhalte. Der Creator veröffentlicht keine Inhalte, die gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform verstoßen. Das gilt insbesondere für beleidigende, diskriminierende, jugendgefährdende oder persönlichkeitsrechtsverletzende Inhalte. (4) Marken und Kennzeichen. Der Creator verwendet Marken, Logos und sonstige Kennzeichen von MedYourWay nur in unveränderter Form und nur im Zusammenhang mit der Bewerbung der App. Er registriert keine Domains, Konten, Nutzernamen oder Kennzeichen, die „MedYourWay“ oder verwechslungsfähige Bezeichnungen enthalten. (5) Verbreitung des Codes. Der Creator verbreitet seinen Code über seine eigenen Kanäle. Unzulässig sind insbesondere a) die Einstellung auf Gutschein-, Coupon- oder Rabattportalen, b) die Verbreitung über unaufgeforderte Nachrichten (Spam), c) bezahlte Suchmaschinenwerbung auf die Marke „MedYourWay“ oder verwechslungsfähige Begriffe, d) automatisierte Verbreitung sowie e) die Verbreitung über Kanäle, die sich gezielt an Kinder unter 14 Jahren richten. (6) Kein Anschein einer Zugehörigkeit. Der Creator tritt nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter von MedYourWay auf und gibt keine Erklärungen im Namen von MedYourWay ab. (7) Verstößt eine Veröffentlichung des Creators gegen die Absätze 1 bis 6, kann MedYourWay ihn auffordern, den Verstoß zu beseitigen – insbesondere durch Nachholen der Kennzeichnung, Richtigstellung der Angabe oder Löschung des betreffenden Beitrags. Der Creator kommt der Aufforderung innerhalb von drei Werktagen nach. (8) Kommt der Creator der Aufforderung nicht nach, kann MedYourWay den Creator-Code sperren und den Vertrag nach § 11 Abs. 3 beenden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere aus Marken- und Wettbewerbsrecht, bleiben unberührt. (9) Ein Recht von MedYourWay, die Löschung oder Änderung von Beiträgen aus anderen als den in Absatz 7 genannten Gründen zu verlangen, besteht nicht. § 4 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 9 Rechtsstellung der Parteien
(1) Der Creator wird als selbständiger Unternehmer tätig. Zwischen den Parteien wird kein Arbeits-, Dienst-, Auftrags-, Handelsvertreter- oder Gesellschaftsverhältnis begründet. (2) Der Creator unterliegt keinen Weisungen von MedYourWay. Er bestimmt Ort, Zeit, Art und Umfang seiner Tätigkeit frei und ist nicht in die Arbeitsorganisation von MedYourWay eingegliedert. Es bestehen keine Anwesenheits-, Berichts- oder Erreichbarkeitspflichten. (3) Der Creator ist nicht verpflichtet, ausschließlich für MedYourWay tätig zu sein. Er darf gleichzeitig für andere Anbieter werben, auch für Wettbewerber. Bestehende oder neu aufgenommene Kooperationen mit Anbietern konkurrierender Vorbereitungsangebote teilt er MedYourWay mit; ein Zustimmungsvorbehalt besteht nicht. (4) Ein Anspruch auf Beschäftigung, auf eine bestimmte Anzahl von Verkäufen oder auf eine Mindestvergütung besteht nicht.
§ 10 Rechte an den Inhalten
(1) Sämtliche Rechte an den vom Creator erstellten Inhalten verbleiben beim Creator. MedYourWay erwirbt keine Nutzungs-, Verwertungs- oder Bearbeitungsrechte an diesen Inhalten. (2) Möchte MedYourWay einen Inhalt des Creators über eigene Kanäle verbreiten, weiterverwenden oder bearbeiten, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung mit dem Creator. Eine solche Vereinbarung ist nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen und wird gesondert vergütet. (3) Nutzt MedYourWay die plattformeigenen Funktionen zum Teilen, Verlinken oder Weiterleiten eines vom Creator öffentlich zugänglich gemachten Beitrags, gilt dies nicht als Nutzung im Sinne des Absatzes 2; der Beitrag bleibt dabei unter dem Konto des Creators abrufbar. Das Herunterladen, Bearbeiten oder erneute Hochladen unter einem eigenen Konto sowie die Verwendung in bezahlter Werbung sind dagegen Nutzung im Sinne des Absatzes 2.
§ 11 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. (2) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für MedYourWay insbesondere vor bei a) einem erheblichen oder wiederholten Verstoß gegen § 8, b) vorsätzlich falschen Angaben des Creators, c) manipulativer Verwendung des Creator-Codes oder d) Veröffentlichungen, die geeignet sind, das Ansehen von MedYourWay erheblich zu beeinträchtigen. (4) Mit Beendigung des Vertrags wird der Creator-Code deaktiviert. Der Creator entfernt Hinweise auf den Code aus laufend abrufbaren Beiträgen, soweit ihm das zumutbar ist; eine Pflicht zur Löschung veröffentlichter Beiträge besteht nicht. (5) Bis zur Beendigung entstandene Vergütungsansprüche bleiben bestehen und werden nach § 6 abgerechnet. Das gilt nicht für Ansprüche aus Käufen, die auf einem Verstoß nach Absatz 3 beruhen. (6) MedYourWay kann das Creator-Programm insgesamt mit einer Frist von einem Monat einstellen. Bis dahin entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
§ 12 Haftung und Freistellung
(1) MedYourWay haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MedYourWay nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Creator regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. (3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. (4) MedYourWay haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Sperrungen auf Seiten der vom Creator genutzten Plattformen. (5) Der Creator stellt MedYourWay von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass er gegen § 8 verstoßen hat, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit der Creator den Verstoß nicht zu vertreten hat. (6) Der Creator informiert MedYourWay unverzüglich, wenn Dritte wegen eines Beitrags, der MedYourWay betrifft, an ihn herantreten.
§ 13 Datenschutz
MedYourWay verarbeitet personenbezogene Daten des Creators nach Maßgabe der Datenschutzhinweise zum Creator-Programm, abrufbar unter https://medyourway.de/creator/datenschutz/.
§ 14 Änderung dieser Teilnahmebedingungen
(1) MedYourWay kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder technische Gegebenheiten erforderlich ist oder eine Regelungslücke geschlossen werden soll und der Creator dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird. (2) Änderungen werden dem Creator mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Creator kann den Vertrag bis zum Inkrafttreten nach § 11 Abs. 2 kündigen. Nutzt er seinen Creator-Code nach Inkrafttreten weiter, gelten die geänderten Bedingungen für die ab diesem Zeitpunkt zustande kommenden Käufe. Auf diese Folge wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. (3) Eine Änderung der Vergütungshöhe nach § 5 Abs. 1 gilt nur für Käufe, die nach Inkrafttreten der Änderung zustande kommen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Creator Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Heidelberg. (3) Erklärungen nach diesen Teilnahmebedingungen bedürfen der Textform; E-Mail genügt. (4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: 22.08.2026